Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (09. Mai 2022, Nr. 13/2022)
DPR: G-BA sichert durch vollwertigen Einbezug der Profession
Pflege die Versorgungssicherheit
Deutscher Pflegerat widerspricht Äußerungen des G-BA Vorsitzenden
Die Ampelregierung des Bundes will den G-BA für die Profession Pflege und an-
dere Gesundheitsberufe zurecht mit vollwertigem Stimmrecht öffnen. Der Vor-
sitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, hat beim Gesundheitskongress des Wes-
tens vor einem solchen Schritt gewarnt. Die Arbeit des Gremiums könnte
dadurch „verwässert“ und zu einer „Schülermitverwaltung“ werden, berichtete
u.a. die ÄrzteZeitung.
Hierzu kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Der G-BA Vorsitzende, Prof. Josef Hecken, spricht von der Beteiligung von
́nicht-ärztlichen Akteuren im Bundesausschuss ́. Die Abgrenzung erinnert auf
der einen Seite an ́Götter in Weiß ́ und auf der anderen Seite ́den Anderen ́.
Das ist eine Form der Diskriminierung und Herabsetzung, was auch für den Ver-
gleich mit einer Schülermitverwaltung gilt, dass so nicht hingenommen werden
kann.
Pflegende stellen im Gesundheitssystem die größte Berufsgruppe. Sie sind im
Krankenhaus, in der ambulanten Pflege und den stationären Langzeiteinrichtun-
gen unersetzlich.
Vielfach vergessen wird, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung auf
viele unterschiedliche Gesundheitsberufe bauen muss. Das sichert eine würde-
volle Versorgung und hält deren Qualität. Den größten Anteil an dieser Sicher-
stellung haben die professionell Pflegenden. Nicht nur an der Größe unseres Be-
rufsstandes, sondern auch gemessen an der inzwischen diversifizierten Versor-
gungslandschaft, übernimmt die Profession Pflege den größten Anteil daran,
dass Menschen mit Pflege- und Hilfebedarf genesen können und eine gute Le-
bensqualität in ihrer jeweiligen Lebenssituation erhalten. Sich hier auf die ärztli-
che Versorgung zu konzentrieren, greift zu kurz und missachtet um ein Vielfa-
ches den gesetzlichen Anspruch auf eine gute gesundheitsbezogene Versorgung,
den unsere Gesellschaft hat.
Die Aufnahme der Profession Pflege in den G-BA entspricht daher nicht mehr
und nicht weniger genau diesem gesetzlichen Anspruch. Es kann kein Argument
gegen die Aufnahme der Profession Pflege sein, um die Sicherung und Bestands-
wahrung von finanziellen Töpfen zu gewähren. Der G-BA wird durch die Einbin-
dung der Kompetenz der professionell Pflegenden in seinen Entscheidungen nur
gewinnen.
Das Gremium wird bei Beteiligung der Profession Pflege nicht zu groß. Vielmehr
muss hinterfragt werden, wie Stimmrechtsbeteiligungen in der Gremienarbeit
künftig anders strukturiert, organisiert und ausgeübt werden.
Die Kompetenzen, die der Berufsstand der professionell Pflegenden dem Ge-
sundheits- und Pflegesystem zur Verfügung stellt, sind wesentlich für die Versor-
gungssicherheit. Die fehlende systemische Einbindung des Berufsstandes führt
seit langem schon zu Versorgungsdefiziten in allen Pflegesettings. Das ist bei
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie Angehörigen inzwischen
deutlich spürbar.
Die Repräsentanz und Entscheidungsmöglichkeiten der Profession Pflege sind im
jetzigen G-BA nicht den heutigen gesellschaftlichen Bedarfen entsprechend re-
präsentiert. Die Profession Pflege benötigt ein vollwertiges Stimm- und Antrags-
recht. Der Verweis auf bestehende Mitwirkungsmöglichkeiten greift zu kurz. Nur
stimmlose Beratung reicht nicht aus – Pflege muss sich einbringen und mitent-
scheiden können. Der ́Windmühlenkampf ́ der Vertreter*innen der Pflege- und
Gesundheitsberufe gegen das bestehende Establishment der Selbstverwaltung
muss endlich aufhören. Das geht auf Kosten unser aller Gesundheit.
Der Deutsche Pflegerat hat daher die letzten Wochen auf die Umsetzung des Ko-
alitionsvertrages der Ampel auf Bundesebene hingewiesen. Dieser sieht mehr
Rechte für die Profession Pflege im G-BA zugunsten einer verbesserten und qua-
litätsgesicherten Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger vor.
Sich gegen die Profession Pflege und andere Gesundheitsberufe in Stellung zu
bringen, kann nicht Ziel des G-BA sein. Es geht um die Sache, um die Versor-
gungssicherheit unserer Gesellschaft. Es geht um alle Bürgerinnen und Bürger,
die Hilfe benötigen, und nicht um die Wahrung längst überholter Besitzstände
des G-BA.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisati- onen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesar- beitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Be- schäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände des DPR:
- Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
- AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG)
- Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS)
- Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG)
- Bundesverband Pflegemanagement
- Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV)
- Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
- Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA)
- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
- Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
- Katholischer Pflegeverband e.V.
- Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS)
- Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
- Verband der PflegedirektorInnen der Unikliniken e.V. (VPU)